Obligatorische Hundehalter-Prüfungen
Gesetzliche Auflagen
Seit dem 1. September 2008 gelten neue Richtlinien für Hundehalter, die gemäss den Erfahrungen des Hundehalters und dem Zeitpunkt der Hundeanschaffung verschiedene Auflagen und Kurse beinhalten. Ausführliche Informationen finden Sie auf www.bvet.admin.ch.
Hier die wichtigsten Auflagen:
- Die Ausbildungsvorschriften gelten bereits ab 1. September 2008. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits einen Hund hat, muss nur noch beim Kauf eines neuen Hundes das Training absolvieren.
- Die Ausbildung besteht aus einem Theoriekurs und einen Training mit dem Hund.
- Wer erst nach dem 1. September 2009 einen Hund anschafft, muss den Theoriekurs und das praktische Training absolvieren.
- Ab 2010 müssen Personen, die sich erstmals einen Hund anschaffen möchten, vorher einen Theoriekurs besuchen, der mindestens vier Stunden dauern wird.
- Wenn Sie dann den Hund erhalten, müssen Sie im ersten Jahr ein Training mit ihm absolvieren, der mindestens 4 Übungseinheiten à 1 Sunde umfasst.
- Hundeschulen, die die obligatorischen Hundekurse – also den Theoriekurs und den praktischen Kurs – anbieten wollen, müssen einen der anerkannten Kurse für Ausbilder/innen besucht haben und müssen mindestens drei Jahre Erfahrungen im Umgang mit Hunden haben.
| |
 |
|
| |
Im Anbetracht der derzeitigen Ablehnung jeglicher Hundehaltung durch weite Teile der Öffentlichkeit ist es wichtig, dass Hundeschulen die Sozialkompetenz der Hunde fördert – dies erscheint mir wichtiger als blinder Gehorsam! Diese hier abgebildete Übung – enges Sitzen auf einem Baumstand – fördert das angestrebte Wohlverhalten unter Beachtung der natürlichen Rangordnung. |
|
Zusätzlich möchte ich erwähnen, dass sich das neue Ausbildungswesen überall im Aufbau befindet und noch zu wenig anerkannte Ausbildungsorte zur Verfügung stehen, was sich aber in den nächsten Monaten ändern wird. Doch für Sie wichtig ist, dass Sie sich Zeit lassen können bis zum 1. September 2010. Davon ausgenommen sind neue Hundebesitzer (siehe Tabelle), die vorgängig den Theoriekurs besuchen müssen.
Zusammenfassung (Quelle: Hundeschule Triple-S, www.triple-s.ch – Danke für Erlaubnis der Wiedergabe)
| |
|
kauft sich einen Hunde vor dem 1.9. 2008 |
kauft sich einen Hund zwischen dem 1.9.2008 und dem 1.9.2010 |
kauft sich nach dem 1.9.2010 einen Hund |
Hundehalter |
keine Ausbildung nötig |
muss bis zum 1.9.2010 das Training absolvieren |
muss innerhalb eines Jahres nach Kauf das Training absolvieren |
Noch nicht Hundehalter |
keine Ausbildung nötig |
muss bis zum 1.9.2010 den Theoriekurs und as Training absolvieren |
muss vor dem Kauf den Theoriekurs und innerhalb eines Jahres nach Anschaffung das praktische Training absolvieren |
|
|
Unsere Angebote
Sachkundenachweis Theorie – 3 Stunden à 2 Stunden
Dieser Kurs soll Ihr Wissen im Umgang mit einem Hund vertiefen und folgende Themen umfassen:
- Gesundheit und 1. Hilfe bei Notfällen
- Rassekunde und Ausdrucksverhalten (Körpersprache des Hundes)
- Hunde und Recht (wie u.a. das Verhalten bei Beissereien, oder wenn ein Mensch von einem Hund verletzt wird, aber auch tierschutzrelevante Fragen)
- Hunde und ihr Verhalten in der Öffentlichkeit (wie Führigkeit)
Sachkunde praktisches Training
In unserer Hundeschule betrachten wir die gesetzlichen Auflagen von 4 Lektionen als zu kurz, da wir Wert darauf legen, dass unsere Hunde nicht nur hinreichend erzogen sind, sondern auch ein ausgeprägtes und gefestigtes Sozialverhalten zeigen. Nur so können wir unliebsame Begegnungen mit Menschen und fremden Hunden verhindern resp. nachhaltig verringern. Unsere OHPS-Ausbildungsziele sind fröhliche, wesensstarke, sozialkompetente und genügend gut erzogene Hunde! Das sind wir unseren Hunden und unseren Mitmenschen gegenüber verpflichtet.
Diese Zielsetzungen erlernen Sie je nach dem Hundehalter entweder
- im Welpen-Erziehungskurs (total 20 Lektionen), oder
- im Grundkurs (total 12 Lektionen)
Weitere Infos zu diesen Ausbildungsmöglichkeiten siehe „Hundeschule“
| |
 |
|
| |
Es ist nicht unser Ziel, eine minimale Hundeerziehung anzubieten, sondern wir werden weiterhin an unserem Kursprogramm festhalten und diese gemäss den neuen gesetzlichen Richtlinien durch einen Theorie-Block ergänzen. |
|
|