| Dr. Carlo Conti,
Regierungsrat von Basel-Stadt, denkt laut über ein Verbot verschiedener
Hunderassen nach... Hier ein Schreiben von Frau Singer-Bögli
aus Läufelfingen/BL an ihn:
Sehr geehrter Herr Conti
Erlauben Sie mir als Baslerin, jetzt in BL wohnhaft, einige Denkanstösse
in Bezug auf Ihre geplante Verschärfung des Hundegesetzes anzubringen:
Der tragische Vorfall in Oberglatt ist - wie inzwischen zweifelsfrei
feststeht - ein krimineller Akt gewesen, welcher mit Hundehaltung
nicht das Geringste zu tun hat. Die Behörden wussten zwar von
den Hunden und davon, wie sie misshandelt und "gehalten"
wurden, haben jedoch nichts dagegen unternommen. Schlussfolgerung
für die Politiker ist wieder - einmal mehr - der Weg des geringsten
Widerstands: man spricht Verbote aus, ohne sich die Frage zu stellen,
wer letzten Endes das Versagen der Behörden auslöffeln
muss: Seriöse Familien mit Kindern, die einen "solchen"
Hund halten.
Wollen Sie wirklich die Verantwortung tragen für überfüllte
Tierheime von abgegebenen Hunden der von Ihnen verbotenen Rassen,
weil die Halter die Hunde nicht mehr behalten können, da sie
von der Umwelt gemieden und verfolgt werden? Siehe Beispiel Zürich,
wo Hundehalter Morddrohungen erhalten und ihre Hunde auf offener
Strasse verprügelt werden, infolge Kennzeichnung der Hunde
durch den obligatorischen Maulkorb. Sie sind sich doch sicher im
Klaren, dass der Vorfall in Oberglatt auch bei einem entsprechenden
Rassenverbot passiert wäre. (Haben Sie den Zischtigsclub gesehen?)
Stellen Sie sich vor, es passiert in Basel ein tragischer Unfall
mit einem Hund einer Rasse, die nicht als "gefährlich"
gilt und auch nicht verboten worden ist. Ich erinnere dabei an den
Fall im Kanton Solothurn, wo ein Labrador (als der Familienhund
schlechthin bezeichnet) einer Frau das halbe Gesicht wegbiss, sodass
man ihr Mund und Nase transplantieren musste. Oder der tragische
Fall, als ein französischer Hirtenhund (Briard) im Mai 2005
in Dänemark ein 8-jähriges Mädchen tot biss. Oder
auch die Sache mit den zwei ausgebrochenen Schäferhunden im
Elsass, die vor einem Jahr einen 51-jährigen Mann so zurichteten,
dass er an Ort und Stelle verstarb. Weiter hat im August 05 in Köln
ein Schäferhund einem kleinen Mädchen ins Gesicht gebissen,
so dass es zeitlebens entstellt sein wird. Gesetzt der Fall, in
Basel passiert etwas ähnliches - wie würden Sie Ihr Hunderassenverbot
dann noch rechtfertigen können?
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Ist es tatsächlich so, dass die Politiker sich von der primitivsten
Zeitung der Schweiz diktieren lassen, was sie zu tun haben? Im übrigen
wird ein Verbot des Pitbull-Terriers nicht möglich sein, da
der Pitbull keine eingetragene Rasse ist sondern bei der SKG (Schweizerische
Kynologische Gesellschaft, Dachverband der Hunderassen) als Mischling
gilt. Mischlinge kann man jedoch nicht verbieten, weil man sie nicht
klassieren kann. Die Forderung des Blick stösst schon deswegen
ins Leere, was typisch ist für dieses lausige Sensationsblatt.
In diesem Zusammenhang erinnere ich an die Hetzkampagne gegen Ex-Botschafter
Thomas Borer: Durch konstruierte Lügen und Intrigen verlor
er seinen Posten, weil auf der Etage der Firma Ringier das so beschlossen
worden war!
Im Namen aller seriösen und anständigen Hundebesitzer
bitte ich Sie inständig, Ihrer Entscheidung Besonnenheit und
Objektivität zugrunde zu legen. Die Gutachten und Ausführungen
vieler anerkannter Fachleute aus dem In- und Ausland: Dr. C. Pillonel,
Dr. U. Horisberger, Dr. D. Turner, Dr. D. Feddersen-Petersen, Prof.
Dr. Hackbarth, Dr. H. Eichelberg, Prof. Dr. Unshelm, Prof. Dr. I.
Stur dürften Ihnen hier wertvolle Dienste leisten. Sie alle
erklären einhellig: Es gibt keine gefährlichen Hunderassen,
Wer einen scharfen Hund will, der wird ihn auch bekommen, mit oder
ohne Rassenverbot. Rassenlisten und -Verbote richten nichts aus,
getroffen werden die anständigen Leute und ihre unschuldigen
Hunde.
Und noch etwas: Vor mehr als 60 Jahren hatten wir in Europa auch
schon Rasselisten - damals waren es zwar keine Tiere. Aber auch
hier steht hinter jedem gelisteten Hund ein Mensch, der dadurch
diskriminiert wird, und zwar unschuldig!
In diesem Sinne bitte ich Sie nochmals dringend, Ihre Entscheidung
zu überdenken und sich gegebenenfalls mit Fachleuten darüber
zu unterhalten.
Mit freundlichen Grüssen
Ruth Singer-Bögli
Mattenweg 8
4448 Läufelfingen
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